Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 16.08.2007, Seite 5 / Inland

Haftstrafe für angeätzte Scheiben

Berlin. Ein 24jähriger ist am Dienstag vom Amtsgericht Tiergarten wegen Sachbeschädigung unter anderem durch Flußsäure zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte soll die giftige Substanz benutzt haben, um Schriftzeichen in Scheiben am Bahnhof Nikolassee und in einer S-Bahn zu ätzen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Gericht habe den Umstand, daß es sich bei der verwendeten Säure um eine sehr gefährliche Flüssigkeit handele, als strafverschärfend bewertet, hieß es.(ddp/jW)