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27.02.1999 / Feuilleton

Anstifter

Der Generalbundesanwalt fordert Strafverschärfung für Egon Krenz und plädiert für Rechtsverletzung. Von Erich Buchholz (*)

Der Krenz-Prozeß ist wieder einmal in die Medien gelangt; der Generalbundesanwalt, der nun die Anberaumung eines Termins der Hauptverhandlung beantragte, wünscht im Ergebnis des Revisionsverfahrens bei Egon Krenz eine weit höhere Strafe. Unabhängig von jeder politischen Beurteilung des Verfahrens gegen den ehemaligen Vorsitzenden des Staatsrates der DDR ist juristisch festzustellen, daß die 27. Große Strafkammer (Schwurgerichtskammer) des Landgerichts Berlin am 25. ...

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