Aus: Ausgabe vom 29.08.2007, Seite 4 / Inland
Kremendahl von BGH freigesprochen
Karlsruhe. Der ehemalige Wuppertaler Oberbürgermeister Hans Kremendahl (SPD) ist in der Affäre um eine Wahlkampfspende endgültig vom Vorwurf der Vorteilsannahme
freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Dienstag in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Dortmund und verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft. Der mitangeklagte Bauunternehmer Uwe Clees wurde ebenfalls freigesprochen. Clees hatte Kremendahls Oberbürgermeister-Wahlkampf im Jahr 1999 mit rund 256 000 Euro unterstützt, weil er sich vom ihm konkrete Hilfe beim Bau eines Einkaufszentrums versprach..
Das Landgericht Dortmund hatte Kremendahls Freispruch damit begründet, der OB sei davon ausgegangen, daß Clees »ganz allgemein« seine investorenfreundliche Politik fördern wollte. Laut BGH ist dies mit Blick auf die Höhe der Spende »zwar wenig plausibel«; die Beweiswürdigung des Landgerichts sei aber »unangreifbar«. (AFP/jW)
freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Dienstag in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Dortmund und verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft. Der mitangeklagte Bauunternehmer Uwe Clees wurde ebenfalls freigesprochen. Clees hatte Kremendahls Oberbürgermeister-Wahlkampf im Jahr 1999 mit rund 256 000 Euro unterstützt, weil er sich vom ihm konkrete Hilfe beim Bau eines Einkaufszentrums versprach..
Das Landgericht Dortmund hatte Kremendahls Freispruch damit begründet, der OB sei davon ausgegangen, daß Clees »ganz allgemein« seine investorenfreundliche Politik fördern wollte. Laut BGH ist dies mit Blick auf die Höhe der Spende »zwar wenig plausibel«; die Beweiswürdigung des Landgerichts sei aber »unangreifbar«. (AFP/jW)
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