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05.09.2007 / Feuilleton / Seite 14

Neue Regelungen für Telefonkosten

Anbieter müssen explizit auf Preise hinweisen

Seit dem Ersten des Monats sind Anbieter von sogenannten Servicerufnummern und Abonnementdiensten per SMS verpflichtet, deutlicher als bisher auf die Preise hinzuweisen und unmißverständlich Aboverträge anzukündigen. Darauf machte teltarif.de, eine Art »Telekommunikationsmagazin im Internet« (Wikipedia), aufmerksam. Die Regelungen beruhten auf dem Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom Februar 2007. So müsse jetzt in allen Werbungen für

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