Aus: Ausgabe vom 13.09.2007, Seite 3 / Schwerpunkt
Echtzeit-TV und Abruf-TV
Die Digitalisierung ist ein heißes medienpolitisches Thema. Theoretisch kann es mittels Internet-TV, Video-On-Demand und DVD-Produktion ein riesiges, jederzeit abrufbares Programm geben. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben zwei Ziele: Es geht ihnen darum, auf den Internet-Plattformen vorkommen zu müssen (must carry), und ihre Auffindbarkeit gesichert zu bekommen (must be found).
Dagegen arbeiten kommerzielle Sender künftig mit Verschlüsselung. Für den Medienexperten Fritz Wolf ist damit eine Verwandlung des Fernsehens in Bezahlfernsehen absehbar. Die Online-Welt kenne keine Programme. Sender müßten dahin gehen, wo sie ihr Publikum finden. Wolf prognostiziert jedoch keinen Untergang des guten, alten »Echtzeitfernsehens«, das es weiterhin komplementär zum Abruffernsehen geben werde. Viele Sendungen seien derzeit in der vom ZDF ins Internet gestellten Mediathek nicht abrufbar, da die Rechte nicht geklärt seien.
Gerade haben ARD und ZDF einen Sieg errungen: Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Ministerpräsidenten der Länder beschieden, sie dürften keinen Einfluß auf die Höhe der Rundfunkgebühren ausüben. Die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geplante Erhöhung der Gebühren um 1,09 Euro hätten diese nicht unterschreiten dürfen. Die Regierungschefs hatten nur 88 Cent mehr bewilligt, damit blieb die monatliche Gebühr auf 17,03 Euro begrenzt.
Auf der Tagesordnung steht aber die Qualitätskontrolle. Eine EU-Kommission wird Programme der öffentlich-rechtlichen Sender einem »Public Value Test« unterziehen. Die britische BBC hat dies bereits hinter sich gebracht. Jetzt steht das Verfahren auch für die deutschen gebührenfinanzierten Sender an, ab 2009 soll es im Gesetz festgehalten werden. Geprüft wird, ob das Programm der Allgemeinheit zugute kommt und zum Gemeinwohl beiträgt. Einige Unterhaltungsshows dürften in der Tat in puncto Gemeinwohl schwierig zu rechtfertigen sein – ganz anders als politische Dokumentarfilme. (düp)
Dagegen arbeiten kommerzielle Sender künftig mit Verschlüsselung. Für den Medienexperten Fritz Wolf ist damit eine Verwandlung des Fernsehens in Bezahlfernsehen absehbar. Die Online-Welt kenne keine Programme. Sender müßten dahin gehen, wo sie ihr Publikum finden. Wolf prognostiziert jedoch keinen Untergang des guten, alten »Echtzeitfernsehens«, das es weiterhin komplementär zum Abruffernsehen geben werde. Viele Sendungen seien derzeit in der vom ZDF ins Internet gestellten Mediathek nicht abrufbar, da die Rechte nicht geklärt seien.
Gerade haben ARD und ZDF einen Sieg errungen: Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Ministerpräsidenten der Länder beschieden, sie dürften keinen Einfluß auf die Höhe der Rundfunkgebühren ausüben. Die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geplante Erhöhung der Gebühren um 1,09 Euro hätten diese nicht unterschreiten dürfen. Die Regierungschefs hatten nur 88 Cent mehr bewilligt, damit blieb die monatliche Gebühr auf 17,03 Euro begrenzt.
Auf der Tagesordnung steht aber die Qualitätskontrolle. Eine EU-Kommission wird Programme der öffentlich-rechtlichen Sender einem »Public Value Test« unterziehen. Die britische BBC hat dies bereits hinter sich gebracht. Jetzt steht das Verfahren auch für die deutschen gebührenfinanzierten Sender an, ab 2009 soll es im Gesetz festgehalten werden. Geprüft wird, ob das Programm der Allgemeinheit zugute kommt und zum Gemeinwohl beiträgt. Einige Unterhaltungsshows dürften in der Tat in puncto Gemeinwohl schwierig zu rechtfertigen sein – ganz anders als politische Dokumentarfilme. (düp)
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