Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Gegründet 1947 Sa. / So., 21. / 22. Dezember 2024, Nr. 298
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Aus: Ausgabe vom 02.10.2007, Seite 16 / Aktion

Hammer der Woche

Prämien für Print- und Online-Abonnenten sowie Umsteiger in eine höhere Abo-Kategorie
Bild 1
Der Journalist und Schriftsteller Rudolf Hirsch wäre in diesem Herbst 100 Jahre alt geworden. Geboren in einer jüdischen Familie in Krefeld, übernahm er das väterliche Schuhgeschäft, arbeitete im antifaschistischen Widerstand, emigrierte nach Holland, Belgien, Palästina. 1949 Rückkehr in die DDR, wo er sich als Gerichtsreporter, Journalist und Buchautor einen Namen macht. Auch mit seinen publizistischen und literarischen Arbeiten erreichte er ein großes Publikum. Aber erst auf Drängen seiner Freunde schrieb er seine eigene, bewegende Lebensgeschichte auf: ein spannendes Zeugnis über das Leben eines Juden und Kommunisten im 20. Jahrhundert. Rudolf Hirsch starb 1998 in Berlin. Diese Woche erhalten alle jW-Neuabonnenten (und Umsteiger auf eine höhere Preisklasse) zusätzlich als Hammerprämie diese Autobiografie von Rudolf Hirsch.

Zum 60. Geburtstag der jungen Welt und für die Hammeraktion stellt die Berliner Schriftstellerin Rosemarie Schuder 60 Exemplare dieses Werkes zur Verfügung. »In Verbundenheit mit eurer wichtigen Arbeit«, sagt sie. Rosemarie Schuder hat nicht nur eine Reihe wunderbarer historischer Romane geschrieben (»Paracelsus und der Garten der Lüste«, »Der Ketzer von Naumburg«), gemeinsam mit ihrem Mann Rudolf Hirsch veröffentlichte sie unter anderem »Der gelbe Fleck – Wurzeln und Wirkungen des Judenhasses in der deutschen Geschichte« oder »Nummer 58866 – Judenkönig«, die Biografie des Antifaschisten Kurt Goldstein. junge Welt dankt Rosemarie Schuder für ihre wichtige Arbeit – und ihre Unterstützung – ganz herzlich.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!