Recep Öz aus Abschiebegefängnis entlassen
Aachener Gericht schafft Präzedenzfall für gefährdete Kurden
Der von Abschiebung in die Türkei bedrohte Kurde Recep Öz (jW berichtete über seinen Fall) ist am 24. Tag seines Hungerstreiks aus dem Abschiebegefängnis entlassen worden. Gleichzeitig wurde ihm vorläufiger Abschiebeschutz gewährt. Das zuständige Verwaltungsgericht Aachen begründet seine am Mittwoch getroffene Entscheidung mit der »Veränderung der politischen Lage in der Türkei seit der Verhaftung des >Staatsfeindes schlechthin<«. Dadurch sei die»bisherige Auskunftslage zur Rückkehrgefährdung regimekritischer, exilpolitisch tätiger kurdischer Asylbewerber zu aktualisieren«, heißt es in bestem Juristenkauderwelsch. Im Klartext: Erstmals scheint es von amtlicher Seite ein Eingeständnis dessen zu geben, daß für Kurden die Türkei kein sicheres Herkunftsland ist.
Der Flüchtlingsrat Berlin hat nach der Urteilsverkündung einen Offenen Appell an Bundesinnenminister Schily gerichtet, in dem er fordert: »Was für Recep Öz gilt, muß für alle KurdInnen aus der Türkei gelten!« Zur Prüfung der aktuellen Lage in der Türkei nach Öcalans Verhaftung müßten »Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international, Pro Asyl und anderen eingezogen werden. Bis zum Abschluß dieser Prüfungen müßten alle noch inhaftierten Kurden aus der Abschiebehaft entlassen werden. Schily wird aufgefordert, einen sofortigen Abschiebestopp für Kurden in die Türkei zu veranlassen.
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