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Aus: Ausgabe vom 02.10.2007, Seite 3 / Schwerpunkt

Gesetzeslage: Kanzlerin plädiert für Eigenverantwortung

Stiefväter müssen für Kinder aus erster Ehe ihrer Frau nicht aufkommen, wenn der leibliche Vater nicht zahlt. So sieht es der Anwalt Daniel ­Smolenaers, der die von Hartz IV betroffene Familie Spodzieja vertritt. Sogenannte Patchworkfamilien dürften nicht als Bedarfsgemeinschaften angesehen werden. Dieser Ansicht schloß sich das Sozialgericht Düsseldorf (S24 AS27/07 ER) an. Es äußert verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die seit dem 1. August 2006 geltende Fassung des Paragraphen 9 im Sozialgesetzbuch II, die Stiefväter zur Finanzierung heranziehen will. Denn es gibt eine widersprüchliche Rechtsgrundlage. In der Begründung ist »das Gebot zur Sicherung des Existenzminimums« aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit »dem Sozialstaatsgebot« (Artikel 20, Grundgesetz) benannt. Außerdem sei nach Grundgesetzartikel 6 »die Freiheit zur Eheschließung« verletzt, wenn diese automatisch mit einer Unterhaltspflicht für die Kinder der Ehefrau verknüpft wird.

Auch politisch bewegt sich endlich etwas. Der Petitionsausschuß des Bundestags für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ermittelt. Ihm liegen Petitionen der Spodziejas und anderer Bürgerinnen und Bürger vor, aus denen die Not und Armut hervorgehen, in die viele durch das widersinnige Gesetz geraten sind. Der Bundestag wird darüber beraten.


Die Familien haben ebenso E-Mails an Bundespräsident Horst Köhler und Bundeskanzlerin Angela Merkel geschrieben. Resultat: Der Bundespräsident habe sich bis heute vornehm in Schweigen gehüllt. In einem Antwortschreiben aus dem Bundeskanzleramt heißt es zunächst hoffnungsvoll: »Ehe und Familie stehen unter dem ganz besonderen Schutz des Grundgesetzes. Und deshalb werden Ehepaare und Familien durch den Staat gefördert, auch finanziell.« Doch dann das große Aber: »Wenn es eine neue Familie gibt mit einem Stiefvater oder einer Stiefmutter, ist es logisch und richtig, daß auch diese neuen Mitglieder zu einem ausreichenden Familieneinkommen beitragen. Also auch mit ihrem Gehalt und Vermögen für die Kinder, die im Haushalt leben, eintreten.« Was geschehen soll, wenn Gehalt und Vermögen nicht ausreichen, dazu hat sich die Kanzlerin nicht geäußert. (düp)

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