Aus: Ausgabe vom 05.10.2007, Seite 4 / Inland
Hohe Haftstrafen für Foltermord
Bonn. Wegen des Foltermordes an einem Mithäftling im Siegburger Jugendgefängnis hat das Landgericht Bonn hohe Haftstrafen gegen drei junge Männer verhängt. Der 20jährige Haupttäter Pascal I. wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt, der 21 Jahre alte Ralf A. zu 14 Jahren und der 17jährige Danny K. zu zehn Jahren Jugendstrafe.
Die Angeklagten hatten zu Beginn des Prozesses am 1. August gestanden, im November 2006 einen 20jährigen Zellengenossen zwölf Stunden lang schwer mißhandelt, gedemütigt, vergewaltigt und zum Selbstmord gezwungen zu haben.
Die Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Leiter der Justizvollzugsanstalt Siegburg und vier Justizvollzugsbeamte waren eingestellt worden. Der Gefängnisleiter und sein Stellvertreter wurden versetzt. Der Düsseldorfer Landtag setzte einen Untersuchungsausschuß und Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter eine Expertenkommission ein. Als Ursache für exzessive Gewaltausbrüche sieht diese vor allem die fast durchgehende Überbelegung der Gefängnisse an. (AP/jW)
Die Angeklagten hatten zu Beginn des Prozesses am 1. August gestanden, im November 2006 einen 20jährigen Zellengenossen zwölf Stunden lang schwer mißhandelt, gedemütigt, vergewaltigt und zum Selbstmord gezwungen zu haben.
Die Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Leiter der Justizvollzugsanstalt Siegburg und vier Justizvollzugsbeamte waren eingestellt worden. Der Gefängnisleiter und sein Stellvertreter wurden versetzt. Der Düsseldorfer Landtag setzte einen Untersuchungsausschuß und Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter eine Expertenkommission ein. Als Ursache für exzessive Gewaltausbrüche sieht diese vor allem die fast durchgehende Überbelegung der Gefängnisse an. (AP/jW)
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