Aus: Ausgabe vom 06.10.2007, Seite 13 / Feuilleton
Brutal
Im ersten Prozeß in den USA wegen sogenannter Musikpiraterie im Internet ist das Urteil gesprochen. Die 30jährige Jammie Thomas muß 220000 Dollar (156000 Euro) zahlen, weil sie Songs aus dem Internet auf ihren Computer lud und sie an andere Internetnutzer weitergab, wie die Geschworenen des Gerichtes in Duluth im Bundesstaat Minnesota befanden. Die alleinerziehende Mutter habe damit die Urheberrechte großer Plattenfirmen verletzt. Geklagt hatten der Verband der US-Plattenindustrie sowie sechs große Plattenverlage.
Thomas ist die erste von insgesamt mehr als 26000 verklagten Internetnutzern, die eine gütliche Einigung mit der Plattenindustrie ablehnte. Der Verband hatte ihr angeboten, die Klage gegen die Zahlung von ein paar tausend Dollar fallenzulassen. Vor Gericht sagte die 30jährige, sie habe niemals Musik heruntergeladen, »und damit basta«. Die Jury jedoch verließ sich auf die Unterlagen der Firma SafeNet, die im Auftrag der Plattenindustrie das Netz nach kopierten Songs durchsucht. Sie entschied, daß Thomas für insgesamt 24 kopierte Musikstücke jeweils 9250 Dollar Strafe zahlen muß,. Mehrere Millionen Dollar hätte die Strafe betragen können, wenn Thomas für alle 1702 auf ihrem Computer heruntergeladenen Titel verklagt worden wäre.(AFP/jW)
Thomas ist die erste von insgesamt mehr als 26000 verklagten Internetnutzern, die eine gütliche Einigung mit der Plattenindustrie ablehnte. Der Verband hatte ihr angeboten, die Klage gegen die Zahlung von ein paar tausend Dollar fallenzulassen. Vor Gericht sagte die 30jährige, sie habe niemals Musik heruntergeladen, »und damit basta«. Die Jury jedoch verließ sich auf die Unterlagen der Firma SafeNet, die im Auftrag der Plattenindustrie das Netz nach kopierten Songs durchsucht. Sie entschied, daß Thomas für insgesamt 24 kopierte Musikstücke jeweils 9250 Dollar Strafe zahlen muß,. Mehrere Millionen Dollar hätte die Strafe betragen können, wenn Thomas für alle 1702 auf ihrem Computer heruntergeladenen Titel verklagt worden wäre.(AFP/jW)
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