Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 06.10.2007, Seite 5 / Inland

Fesselung war »rechtmäßig«

Frankfurt (Oder). Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die Fesselung einer Kenianerin in der Abschiebehaftanstalt Eisenhüttenstadt für rechtmäßig erklärt. Die 5. Kammer wies am Freitag eine Klage der Afrikanerin, die 2003 nach Kenia abgeschoben wurde, gegen die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg ab. Nach Ansicht der Richter durften die Mitarbeiter der Haftanstalt die Frau am 1. und 2. Oktober 2003 über mehrere Stunden an Händen und Füßen auf einen Tisch binden. Es habe die Gefahr bestanden, daß sich die Kenianerin selbst verletzen oder »Mobiliar beschädigen könnte«, heißt es zur Begründung. Die Kenianerin hatte den Angaben zufolge einen Schaumstoffball in Brand gesetzt, eine Zelle mit Wasser aus der Toilettenspülungn überschwemmt und versucht, einen Spülkasten zu zerstören. Daraufhin sei sie gefesselt worden. (ddp/jW)