Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 08.10.2007, Seite 16 / Aktion

Hammer der Woche

Prämien für Print- und Online-Abonnenten sowie Umsteiger in eine höhere Abo-Kategorie
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Im Jahr 1961 bereiste der Schriftsteller Eberhard Panitz mit Kollegen das revolutionäre Kuba und erlebte unter der »Reiseleitung« von »Tania la Guerillera« (Tamara Bunke) Kubas Aufbruch. Die Eindrücke der Reise, auf denen er auch »den Che«, Fidel und Raul Castro kennenlernte, flossen in zahlreiche seiner Werke ein, darunter »Cristobal und die Insel« (1963), die Tamara-Bunke-Biographie »Der Weg zum Rio Grande« (1973) und »Cuba mi Amor« (2004), mit dem damals geführten Tagebuch.
In der biographischen Skizze »Comandante Che«, zuerst 1997 veröffentlicht und jetzt aktuell überarbeitet im Verlag Wiljo Heinen erschienen, läßt Eberhard Panitz das Leben, den Kampf und die Ideale Ernesto Guevaras lebendig werden. Dem Buch ist ein Zitat des brasilianischen Schriftstellers Jorge Amado (1912-2001): »Das Bild von Che Guevara bleibt, der Zeit zum Trotz und den so ungeheuren Ereignissen, die täglich und unerbittlich eins auf andere folgen; es bleibt an den Wänden und in den Köpfen vieler junger Menschen: unverändert, schön und romantisch. Ich meine jenes Bild von Che unter der »Boina« mit dem roten Stern, mit den träumenden Augen, die über die unmittelbare Wirklichkeit hinaussehen, mit dem Bart des Kämpfers, nicht dem langen gepflegten Bart eines Mannes, der an die Macht gekommen ist – eine Lederjacke bedeckt die Brust, wo ein ungestümes Herz schlägt.«
Verleger Wiljo Heinen und Eberhard Panitz schrieben uns zur Prämie: »Wir brauchen die junge Welt im täglichen Kampf gegen die alte Welt. Die junge Welt bringt Schwarz auf Weiß, was uns bewegt, erregt und für uns ›Sache ist‹. Wir brauchen sie, und sie braucht uns.«

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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