Aus: Ausgabe vom 11.10.2007, Seite 5 / Inland
Vorbehalte gegen Studiengebühren
Gießen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Rechtmäßigkeit allgemeiner Studiengebühren in Hessen angezweifelt. In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß wies das Gericht den Eilantrag eines Studenten gegen die Zahlung der Gebühr von 500 Euro zwar wegen formeller Versäumnisse ab. Zugleich ließ
die Kammer aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes durchblicken. Die hessische Verfassung erlaube »Schulgeld« nur dann, wenn der betroffene Schüler oder Student, bzw. seine Eltern, wirtschaftlich dazu in der Lage sind. (AP/jW)
die Kammer aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes durchblicken. Die hessische Verfassung erlaube »Schulgeld« nur dann, wenn der betroffene Schüler oder Student, bzw. seine Eltern, wirtschaftlich dazu in der Lage sind. (AP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Schlechte Karten für Online-Durchsucher
vom 11.10.2007 -
»Es wurde vielfach Druck ausgeübt«
vom 11.10.2007 -
Rüge für Landesverfassungsschutz
vom 11.10.2007 -
Rechte als mutmaßliche Schläger vor Gericht
vom 11.10.2007 -
Beweise fehlen
vom 11.10.2007 -
»Güterverkehr würde auf die Straßen verlagert«
vom 11.10.2007 -
Im Rathaus formiert sich Widerstand
vom 11.10.2007 -
Krach in der »Servicestadt«
vom 11.10.2007