Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 16.10.2007, Seite 16 / Aktion

Hammer der Woche

Prämien für Print- und Online-Abonnenten sowie Umsteiger in eine höhere Abo-Kategorie
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Die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) beteiligte sich in den vergangenen Monaten an der Kampagne für das Verbot der NPD (npd-verbot-jetzt.de) und sammelte dabei mehr als 12000 Unterschriften. Um den Kampf gegen Neofaschismus zu verstärken, brachte die SDAJ eine Rote Schulhof-CD heraus, die in den nächsten Wochen vor verschiedenen Schulen verteilt werden wird.
Michael Grüss, Bundesvorsitzender der SDAJ, erklärte dazu: »Die hohe Beteiligung bei der Unterschriftensammlung für das Verbot der NPD zeigt, viele Menschen dulden es nicht, daß Verbrecher sich hinter dem Parteiengesetz verstecken. Wir meinen: Die NPD muß endlich verboten werden, und die Gesellschaft muß sich mit den Ursachen rechtsradikalen Denkens auseinandersetzen. Daß gerade Jugendliche besonders zahlreich unterschrieben haben, zeigt, daß der Kampf gegen rechts auch in Zukunft engagiert geführt werden wird.«
Die SDAJ wird in den kommenden Wochen vor verschiedenen Schulen unter dem Motto »Gemeinsam gegen rechts« die Rote Schulhof-CD verteilen und mit den Schülern über Aktionen gegen Neonazis diskutieren.

Auf der CD sind verschiedene Genres vertreten. Von HipHop- (Bandbreite) über Rock- (Donots) und Punkrock-Interpreten (ZSK) bis hin zu traditionellen Liedermachern wie Franz Josef Degenhardt eint alle Künstler das gemeinsame Anliegen, den Neonazis nicht die Schulhöfe zu überlassen.
Die SDAJ stiftete diese Prämie zum Geburtstag der jungen Welt, übersandte uns 60 CDs und gratulierte herzlich mit den Worten: »›Gemeinsam gegen rechts– Die rote Schulhof-CD‹. Die junge Welt ist die einzige Tageszeitung, die über soziale Kämpfe von Jugendlichen, das Streiten für das Recht auf Bildung und Ausbildung und den Widerstand gegen den Zukunftsklau durch die herrschende Klasse berichtet. Hierfür möchten wir uns bedanken.«(jW)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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