Aus: Ausgabe vom 01.11.2007, Seite 5 / Inland
Finanzämter ohne Datenschutz
München. Finanzämter dürfen Arbeitsagenturen über Einkünfte von Steuerzahlern informieren, die Arbeitslosengeld beziehen. Dafür sei kein konkreter Verdacht nötig, erklärte der Bundesfinanzhof in einer am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzentscheidung. Erforderlich sei nur, daß eine Rückforderung von Arbeitslosengeld möglich sein könnte. Das oberste deutsche Steuergericht wies damit die Klage eines Mannes ab, der drei Jahre lang Arbeitslosengeld bezogen hatte, obwohl er zugleich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und einem Gewerbebetrieb hatte.
(AP/jW)
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