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Aus: Ausgabe vom 05.11.2007, Seite 3 / Schwerpunkt

Für Generalstreik. 20 Anträge zum Thema in Leipzig

Ein Antrag von Esslinger Delegierten fordert den Gewerkschaftstag der IG Metall auf, sich für eine gesetzliche Verankerung eines Rechts auf Streik für politische und andere Forderungen jenseits tariflicher Belange einzusetzen, 19 weitere Anträge gehen in dieselbe Richtung. jW dokumentiert den Antragstext aus Esslingen leicht gekürzt.

Der 21. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Die Forderung nach einem »vollständigen und allseitigen gesetzlichen Streikrecht« wird Bestandteil der Forderungen der IG Metall. Nicht zuletzt bei der Auseinandersetzung um die »Rente mit 67«, der »Gesundheitsreform« (...) war den Gewerkschaften das Mittel des Streiks verwehrt. Das wurde bisher durch die Gewerkschaften zwar immer wieder öffentlich kritisiert, allerdings wurde dazu bisher keine positive Forderung erhoben und verfolgt. (...)

In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern kein eindeutiges »Gesetz über Arbeitsverhältnisse« oder ähnliches, in dem das Streik- oder Arbeitskampfrecht geregelt ist. (...) Das Streikrecht wird vielmehr aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz abgeleitet. Die darin verfaßte sogenannte »Koalitionsfreiheit« beinhaltet auch das Recht der Koalitionen (Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften), ihre Ziele mit den Mitteln des Arbeitskampfes durchzusetzen. (...)

Im Gegensatz zu anderen Ländern ist der sogenannte politische Streik in Deutschland jedoch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verboten. Somit sind Arbeitskämpfe gegen Gesetze oder politische Entscheidungen in Deutschland – im Gegensatz zu Frankreich – nicht möglich.

So ist in der Europäischen Sozialcharta (Art. 6 Ziff. 4) eine umfassende Streikgarantie festgelegt. Bereits im Februar 1998 hat das Ministerkomitee des Europarechts festgestellt, daß die Beschränkung von Streiks auf tarifliche Ziele nicht mit der europäischen Sozialcharta zu vereinbaren ist. Deutschland wurde wegen dieser Beschränkung gerügt. (jW)

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