Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 14.11.2007, Seite 4 / Inland

Strafbefehl wegen Hetzjagd in Mügeln

Leipzig/Mügeln. Im Zusammenhang mit den Übergriffen auf acht Inder in Mügeln ist gegen einen weiteren Tatverdächtigen ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen worden. Der 22jährige Mann aus dem Landkreis Torgau-Oschatz soll in der Nacht zum 19. August vor der Pizzeria in Mügeln ausländerfeindliche Parolen gerufen haben, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig am Dienstag mitteilte. Der Strafbefehl, nach dem der Beschuldigte 2625 Euro Geldstrafe zahlen soll, ist noch nicht rechtskräftig. In dem Fall wurden bisher vier deutsche Männer im Alter von 18, 22, 23 und 35 Jahren angeklagt beziehungsweise verurteilt. Der 35jährige aus Mügeln wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Dieser Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.

Gegen weitere acht Tatverdächtige wird laut Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung ermittelt. Dabei gehe es um die gewalttätigen Auseinandersetzungen vor einem Festzelt. Diese Verfahren gegen vier Inder und vier Deutsche seien noch nicht abgeschlossen, sagte der Sprecher.


In der Nacht zum 19. August waren während des Stadtfestes in Mügeln aus einer Gruppe von rund 50 Deutschen heraus acht Inder angegriffen und über den Marktplatz gejagt worden. Die Opfer verbarrikadieren sich in einer Pizzeria, erst ein Großaufgebot der Polizei konnte nach Stunden die Situation beruhigen. (ddp/jW)