Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Sa. / So., 22. / 23. Februar 2025, Nr. 45
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 15.11.2007, Seite 13 / Feuilleton

Vom Duschen

Ein Unfall beim morgendlichen Duschen stellt keinen Dienstunfall dar. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am Dienstag. Es ging um den Fall einer Bundesbeamtin, die während einer Fortbildung beim Duschen ausgerutscht war und sich verletzt hatte. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Dienstherrn, das nicht als Dienstunfall anzuerkennen. Die Klägerin hatte ihren Antrag damit begründet, daß sie sich zur Vorbereitung auf den Lehrgang geduscht habe – ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild liege im Interesse der Fortbildung. Der Dienstherr konnte darin nur das »private Reinigungsbedürfnis der Klägerin« erkennen. Das Gericht bestätigte diese Auffassung. Ein gepflegtes Erscheinungsbild gehöre zu den Mindestanforderungen des Beamtendienstes. (AFP/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Mehr aus: Feuilleton