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Aus: Ausgabe vom 28.11.2007, Seite 13 / Feuilleton

Link-Verbot

Laut einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichtes München sind Internet-Links, die auf illegale Software verweisen, nicht zulässig. Der Heise-Verlag aus Hannover hatte in einem Onlineartikel einen Link auf die Webseite eines Herstellers von Software-Tools zum Knacken kopiergeschützter CDs und DVDs gesetzt. Das Gericht stellte nun fest, daß das »Setzen von Hyperlinks wegen deren Eigenschaft als Gefahrenquelle auch im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung nicht grenzenlos zulässig sein kann«. (ddp/jW)

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