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Aus: Ausgabe vom 30.11.2007, Seite 5 / Inland

Keine Zwangsrente für ALG II-Bezieher

Berlin. Hartz-IV-Empfänger müssen nicht mehr fürchten, mit 58 Jahren zwangsverrentet zu werden und deswegen starke finanzielle Einbußen zu erleiden. Am Donnerstag verständigten sich Union und SPD in letzter Minute auf eine Neuregelung, wie SPD-Chef Kurt Beck in Berlin mitteilte. Danach können Empfänger von Arbeitslosengeld II nun erst ab dem 63. Lebensjahr auf die Vorrangigkeit ihrer Rentenansprüche verwiesen werden - und das nur, wenn dies keine »unzumutbare Härte« mit sich bringt. Ab dem 58. Lebensjahr erhalten laut dem Kompromiß alle ALG-II-Empfänger die Möglichkeit, sich nicht mehr arbeitssuchend zu melden, falls ihnen nicht innerhalb von zwölf Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann.

Gewerkschaften, Sozialverbände und die Linke im Bundestag hatten das Auslaufen der bisherigen «58-er»-Regelung als »Zwangsverrentung» kritisiert. Betroffen gewesen wären jährlich zwischen 12000 und 150000 Menschen.(AP/jW)

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