Aus Leserbriefen an die Redaktion
Vorläufige Bremswirkung
Zu jW vom 29. November: »Ankläger ausgebremst«
Der Bundesgerichtshof hat seinem Ermittlungsrichter und der Generalbundesanwältin Harms einen Schuß vor den Bug gesetztt. Aber auch der Gesetzgeber kommt nicht ungetadelt davon. Für die von den Staatsschützern verfolgten Personen und das diese stützende Milieu ist damit ein kleiner Etappensieg errungen. So geht der BGH in seinen Ausführungen im Beschluß vom 28.November zur »mg« (militante Grup...
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