Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 05.12.2007, Seite 4 / Inland

Tempelhof darf geschlossen werden

Berlin. Der Flughafen Berlin-Tempelhof darf zum 31. Oktober 2008 geschlossen werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte. Die Leipziger Richter bestätigten damit die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg. Die Schließungsverfügung sei damit unanfechtbar, hieß es. Nach Auffassung beider Gerichte dürfen Fluggesellschaften nicht beanspruchen, daß ein Verkehrsflughafen auf Dauer gegen den Willen des Flughafenbetreibers offen- gehalten wird. Sie könnten nur verlangen, daß ihre Interessen bei einer Schließung angemessen berücksichtigt werden. Der Berliner Senat sei dem nachgekommen, indem er dafür Sorge getragen habe, daß die Kläger ab 1. November 2008 am Airport Berlin-Schönefeld Luftverkehr durchführen können. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte die Betriebsgenehmigung für den innerstädtischen Airport im Juni widerrufen. (ddp/jW)