Aus: Ausgabe vom 08.12.2007, Seite 5 / Inland
Landkreise klagen gegen »Hartz IV«
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 20. Dezember seine Entscheidung über die Klage von elf Landkreisen gegen das »Hartz IV«-Gesetz. Das kündigte das Gericht am Freitag in Karlsruhe an. Die klagenden Landkreise rügen eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie. Sie kritisieren, daß ihnen der Bund die Zuständigkeit für einzelne Leistungen übertragen hat, ohne für einen vollständigen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Die Kommunen sind für Unterkunft und Heizung, Bekleidung sowie Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige zuständig. Die Kläger beanstanden zudem, daß sie Arbeitsgemeinschaften mit der Bundesagentur für Arbeit bilden mußten. Hierdurch sei eine »unzulässige Mischverwaltung« entstanden. Kläger sind die Landkreise Annaberg, Bayreuth, Berchtesgadener Land, Fürstenfeldbruck, Miltenberg, München, Sächsische Schweiz, Segeberg, Torgau-Oschatz, Weißeritzkreis und der Kreis Gütersloh.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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