Haftbefehl außer Vollzug
Aus der Pressemitteilung Nr. 32 des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom Mittwoch:
Die Bundesanwaltschaft hat am 10. Dezember 2007 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. September 2005 die 42jährige deutsche Staatsangehörige Heike S. durch Beamte des Bundeskriminalamtes auf dem Flughafen Köln/Bonn bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland festnehmen lassen. Sie wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bun...Artikel-Länge: 2006 Zeichen
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