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Aus: Ausgabe vom 13.12.2007, Seite 1 / Inland

Ver.di soll Handel nicht stören dürfen

Berlin. Das Berliner Arbeitsgericht hat ver.di per einstweiliger Verfügung untersagt, zu Störaktionen in bestreikten Einzelhandelsbetrieben aufzurufen. Die Gewerkschaft hatte in Flugblättern auf die Möglichkeit von »Flashmob-Aktionen« hingewiesen, bei denen einen große Anzahl von Personen beispielsweise die Kassen durch den Kauf von Cent-Artikeln blockiert. Der Berliner Handelsverband hatte daraufhin einen Antrag beim Arbeitsgericht eingereicht. Ver.di-Verhandlungsführerin Erika Ritter betonte gegenüber jW: »Wir halten uns an Recht und Gesetz.« Den berechtigten Protest gegen die sture Haltung der Unternehmer im laufenden Tarifkonflikt lasse man sich aber nicht verbieten. (jW)