Aus: Ausgabe vom 14.12.2007, Seite 5 / Inland
NPD beleidigen ist erlaubt
Nürnberg. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Liedermacher Konstantin Wecker wegen Beleidigung der NPD ist von der Staatsanwaltschaft Nürnberg eingestellt worden. Wecker hat die Besucher eines seiner Konzerte im November veranlaßt, mit ihm den Satz »Die NPD ist braunes Pack und eine Verbrecherbande« aufzusagen. Die Staatsanwaltschaft erklärte am Donnerstag, es handle sich »um Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung, die zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht wurden. Darin enthaltene Ehrverletzungen waren deshalb nicht strafbar.«
(AP/jW)
(AP/jW)
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