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Aus: Ausgabe vom 15.12.2007, Seite 1 / Inland

Beugehaft gegen Ex-RAF-Mitglieder

Karlsruhe. Das Bundesamt für Verfassungsschutz verweigert der Bundesanwaltschaft die Einsicht in Akten zum Mordfall Siegfried Buback aus dem Jahr 1977. »Wir haben nicht die gesamten Unterlagen bekommen«, sagte Bundesanwalt Rainer Griesbaum am Freitag in Karlsruhe. Möglicherweise unterliege das Material einer Sperrung durch das Bundesinnenministerium. Griesbaum unterstrich die Auffassung der Bundesanwaltschaft, wonach nach Jahrzehnten die Unterlagen für die Strafverfolgung freigegeben werden müßten. Der nachrichtendienstliche Quellenschutz sei hier zweitrangig. Griesbaum zufolge wurden bei den neuen Ermittlungen elf ehemalige RAF-Mitglieder als Zeugen vernommen. Alle hätten jedoch »die Aussage zur Sache verweigert«. In vier Fällen wurde »Haft zur Erzwingung der Aussage« beantragt.

(ddp/jW)

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