Aus: Ausgabe vom 17.12.2007, Seite 3 / Schwerpunkt
Die neue Verfassung (Auszüge)
Artikel 1: Bolivien konstituiert sich als ein freier, dezentralisierter, autonomer, unabhängiger, souveräner, demokratischer und interkultureller sowie multiethnischer kommunitärer, sozialer Einheits- und Rechtsstaat. Dieser gründet sich auf (...) dem politischen, wirtschaftlichen, juristischen, kulturellen und sprachlichen Pluralismus im Rahmen der Integration des Landes.
Artikel 2: Aufgrund der vorkolonialen Existenz der ursprünglichen indigenen Völker und Nationen ist ihre Selbstbestimmung innerhalb des Staates garantiert, ihr Recht auf Autonomie und Selbstregierung, ihre Kultur und die Anerkennung ihrer Institutionen sowie die Konsolidierung ihrer territorialen Einheiten (...)
Artikel 5: Offizielle Staatssprachen sind Spanisch und alle Sprachen der indigenen Völker (...) Aymara, Araona, Baure, Bésiro, Canichana, Cavineño, Cayubaba, Chácobo, Chimán, Ese Ejja, Guaraní, Guarasu’we, Guarayu, Itonama, Ieco, Machajuyai, Machineri, Mojeño-Trinitario, Mojeño-Ignaciano, Moré, Mosetén, Movima, Pacawara, Quechua, Maropa, Sirionó, Tacana, Tapieté, Toromona, Puquina, Uru-Chipaya, Weenhayek, Yaminawa, Yuki, Yuracaré und Zamuco.
Artikel 8: Der Staat verfolgt die ethischen Prinzipien der pluralen Gesellschaft: ama qhilla, ama llulla, ama suwa (Sei nicht faul, sei kein Lügner, sei kein Dieb). (...)
Artikel 10: Bolivien ist ein pazifistischer Staat (...). Die Einrichtung ausländischer Militärbasen auf bolivianischem Staatsgebiet ist verboten.
Artikel 14: (...) Der Staat verbietet und bestraft jede Form von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Herkunft, Kultur, Nationalität, Staatsangehörigkeit, Sprache, Glaube, Ideologie, Parteizugehörigkeit, Philosophie, Ehestand, wirtschaftlichem oder sozialem Status, Bildung, Behinderung, Schwangerschaft oder anderen Umständen, die das Ziel haben, die Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Gleichheit von Rechten und Freiheiten jedweder Person aufzuheben oder geringzuschätzen.
* Übersetzung: Timo Berger
Artikel 2: Aufgrund der vorkolonialen Existenz der ursprünglichen indigenen Völker und Nationen ist ihre Selbstbestimmung innerhalb des Staates garantiert, ihr Recht auf Autonomie und Selbstregierung, ihre Kultur und die Anerkennung ihrer Institutionen sowie die Konsolidierung ihrer territorialen Einheiten (...)
Artikel 5: Offizielle Staatssprachen sind Spanisch und alle Sprachen der indigenen Völker (...) Aymara, Araona, Baure, Bésiro, Canichana, Cavineño, Cayubaba, Chácobo, Chimán, Ese Ejja, Guaraní, Guarasu’we, Guarayu, Itonama, Ieco, Machajuyai, Machineri, Mojeño-Trinitario, Mojeño-Ignaciano, Moré, Mosetén, Movima, Pacawara, Quechua, Maropa, Sirionó, Tacana, Tapieté, Toromona, Puquina, Uru-Chipaya, Weenhayek, Yaminawa, Yuki, Yuracaré und Zamuco.
Artikel 8: Der Staat verfolgt die ethischen Prinzipien der pluralen Gesellschaft: ama qhilla, ama llulla, ama suwa (Sei nicht faul, sei kein Lügner, sei kein Dieb). (...)
Artikel 10: Bolivien ist ein pazifistischer Staat (...). Die Einrichtung ausländischer Militärbasen auf bolivianischem Staatsgebiet ist verboten.
Artikel 14: (...) Der Staat verbietet und bestraft jede Form von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Herkunft, Kultur, Nationalität, Staatsangehörigkeit, Sprache, Glaube, Ideologie, Parteizugehörigkeit, Philosophie, Ehestand, wirtschaftlichem oder sozialem Status, Bildung, Behinderung, Schwangerschaft oder anderen Umständen, die das Ziel haben, die Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Gleichheit von Rechten und Freiheiten jedweder Person aufzuheben oder geringzuschätzen.
* Übersetzung: Timo Berger
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