Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 03.01.2008, Seite 2 / Inland

Verfassungsgericht verschiebt Entscheidung

Karlsruhe. Bei der Verfassungsklage gegen das am 1. Januar in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit einer schnellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen. Das erklärte Gerichtssprecherin Dietlind Weinland am Mittwoch in Karlsruhe. Gegner des Gesetzes hatten am Silvestertag neben einer Verfassungsbeschwerde auch einen Eilantrag eingereicht, um die Datenerfassung per einstweiliger Anordnung sofort aussetzen zu lassen. Durch das Gesetz werden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, die Daten von Telefon- und Internetverbindungen aller Bürger sechs Monate lang zu speichern. (ddp/jW)