Aus: Ausgabe vom 04.01.2008, Seite 1 / Inland
Fall Buback: BGH droht mit Beugehaft
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Zwangsgelder und Beugehaft von bis zu sechs Monaten gegen die ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt angeordnet, weil sie die Aussage zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 30 Jahren verweigern. Der Ermittlungsrichter habe allerdings wegen der zu erwartenden Beschwerden der Betroffenen die Beschlüsse vorerst ausgesetzt, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage mit. Einen entsprechenden Antrag der Behörde im Fall von Günther Sonnenberg lehnte der BGH ab, weil dieser sich sonst womöglich selbst belasten müsse, hieß es.
Im April hatte die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen den bis dahin im Fall Buback nicht beschuldigten Stefan Wisniewski aufgenommen, nachdem der ehemalige RAF-Angehörige Peter-Jürgen Boock den Verdacht auf Wisniewski gelenkt hatte.
(AFP/jW)
Im April hatte die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen den bis dahin im Fall Buback nicht beschuldigten Stefan Wisniewski aufgenommen, nachdem der ehemalige RAF-Angehörige Peter-Jürgen Boock den Verdacht auf Wisniewski gelenkt hatte.
(AFP/jW)
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