Aus: Ausgabe vom 11.01.2008, Seite 1 / Inland
Reichstagsbrand: Urteil aufgehoben
Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat das Urteil im »Reichstagsbrandprozeß« vom 23. Dezember 1933 aufgehoben. Wie die Behörde am Donnerstag bekanntgab, wurde das Todesurteil gegen Marinus van der Lubbe am 6. Dezember 2007 aufgehoben. Dem Niederländer war zur Last gelegt worden, am 27. Februar 1933 den Reichstag und andere öffentliche Gebäude in Berlin in Brand gesetzt zu haben. Das Reichsgericht hatte ihn wegen Hochverrats und Brandstiftung zum Tode verurteilt. Van der Lubbe wurde am 10. Januar 1934 hingerichtet.
Die Entscheidung beruhe auf dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 25. August 1998, teilte die Behörde mit. Unberührt bleibe das Urteil hinsichtlich der vier Mitangeklagten – des Fraktionsvorsitzenden der KPD im Reichstag, Ernst Torgler, und der bulgarischen Kominternfunktionäre Georgi Dimitroff, Wasil Taneff und Blagoj Popoff. Die vier waren »aus Mangel an Beweisen« freigesprochen worden. (jW)
Die Entscheidung beruhe auf dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 25. August 1998, teilte die Behörde mit. Unberührt bleibe das Urteil hinsichtlich der vier Mitangeklagten – des Fraktionsvorsitzenden der KPD im Reichstag, Ernst Torgler, und der bulgarischen Kominternfunktionäre Georgi Dimitroff, Wasil Taneff und Blagoj Popoff. Die vier waren »aus Mangel an Beweisen« freigesprochen worden. (jW)
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