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Wassermassen ohne Ende

Oder-Hochwasser hält Hunderte Helfer in Atem. Gesetz sichert Arbeitsplätze

»In einer Woche sind im Oder-Quellgebiet mehr als 600 Liter Niederschlag je Quadratmeter runtergekommen. Das ist mehr als in Berlin in einem ganzen Jahr«, erklärte Werner Wehry von der Forschungsgruppe Wettervorhersage an der Freien Universität Berlin gegenüber junge Welt. Das Problem Hochwasser sei in der Region nicht neu, schließlich deute schon der Name Oderbruch auf eine Feuchtlandschaft hin. In diesem Jahr hätten die extremen Regenfälle im Quellgebiet der Oder wieder zu Überschwemmungen geführt. Grund für die starken Niederschläge sei ein Tiefdruckgebiet, das sich sehr langsam über den Atlantik bewege. Dieses trage feuchte und warme Luft mit sich. So werde eine Strömung erzeugt, die auf das Wetter hier Einfluß habe.

Weit über die Hälfte der freiwilligen Helfer allein in Frankfurt/Oder mußte am Montag wieder ihrer normalen Arbeit nachgehen. Selbst Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, wie in Hohenwutzen, konstatierten: »Dann sieht's hier böse aus.« Dabei gibt es klare rechtliche Regelungen zur Freistellung dieser ausgebildeten Einsatzkräfte auf Landesebene. Sie könnten in Ausnahmesituationen zeitlich unbefristet eingesetzt werden, so ein Sprecher des THW- Landesverbandes Berlin/Brandenburg/Sachsen-Anhalt gegenüber ddp/ADN. Nach dem THW-Helferrechtsgesetz von 1990 dürfen Arbeitnehmern aus ihrem THW-Dienst »keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen«. Aber das Recht ist das eine, die Praxis das andere, räumte Hermann Ahrens, Ministerialrat im Bundesinnenministerium, auf jW-Anfrage ein. »Man muß in jedem Einzelfall abwägen und sollte nicht das Recht auf Freistellung kompromißlos durchsetzen, denn letztlich geht es ja auch um die Sicherheit des Arbeitsplatzes.« Selbst, wenn den Betrieben die Ausfallkosten bei entsprechendem Antrag selbstverständlich ersetzt würden. Die Frage, ob die Behörden Rechtsschutz geben würden, bejahte Ahrens. »Allerdings, der Arbeitgeber wird handeln, ohne Hinweis auf die Einsätze bei der Freiwilligen Feuerwehr etwa.«

In Brandenburg seien gegenwärtig etwa 220 Angehörigen des Technischen Hilfswerks im Einsatz. Weitere 12 000 Helfer in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen zum Beispiel seien voralarmiert. So gebe es bei Schwierigkeiten im Einzelfall sowohl die Möglichkeit eines Gesprächs von kommunaler Seite mit dem Arbeitgeber als auch die, einen für den Betrieb Unabkömmlichen durch einen anderen Helfer zu ersetzen, schließlich existierten ja auch Arbeitsplätze, die im Katastrophenzusammenhang enorm wichtig wären, etwa im Bereich der Telekommunikation oder Energieversorgung.

Bei anderen, nichtorganisierten freiwilligen Helfern gehen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vor. »Sie stehen nicht unter diesem rechtlichen Schutz. Aber jeder Arbeitgeber, der ja meist auch in der betroffenen Region lebt, wird Verständnis haben, wenn jemand sein eigenes Hab und Gut schützt oder Nachbarschaftshilfe leistet«, hofft der Ministerialrat.

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