Aus: Ausgabe vom 19.01.2008, Seite 2 / Inland
RWE muß überhöhte Gaspreise zurückzahlen
Dortmund. Das Landgericht Dortmund hat in einem Musterverfahren die Rechte der Verbraucher gestärkt und einseitige Gaspreiserhöhungen für unwirksam erklärt. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts gab damit am Freitag einer Sammelklage von 25 Gaskunden gegen den Gasversorger RWE Westfalen-Weser-Ems Recht. Das Unternehmen muß nun rund 16 100 Euro zurückzahlen, die es aufgrund der Gaspreiserhöhungen zwischen 2003 und 2005 eingenommen hatte. Die Sammelklage war von der Verbraucherzentrale NRW eingereicht worden.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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