Aus: Ausgabe vom 19.01.2008, Seite 3 / Schwerpunkt
Debatte: Kuba in Berlin
Zweimal hat die Fraktion Die Linke Kuba in dieser Woche im Bundestag auf die Agenda gesetzt. In einer aktuellen Fragestunde am Mittwoch ging es dabei zunächst um den Prozeß gegen die »Cuban Five«. Die fünf Männer waren Ende der neunziger Jahre in den USA unter dem Vorwurf der Spionage inhaftert worden.
Weil die »Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen« der Vereinten Nationen im Mai 2005 die Festsetzung von Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Ramón Labañino, Fernando González und René González als »Verstoß gegen den Internationalen Pakt für Zivile und Politische Rechte« bezeichnet hatte, wandten sich die Linksparteiabgeordneten Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke und Diether Dehm nun direkt an die Bundesregierung. Deren Antwort war die erwartete. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gernot Erler (SPD), sah »keinen Handlungsbedarf«. Auf den Hinweis, daß Angehörigen der Gefangenen seit Jahren Visa verweigert werden, verwies Erler auf US-Angaben: Washington zufolge seien in 60 Fällen Visa bewilligt worden. Ein Verstoß gegen das Menschenrechtsabkommen könne er deswegen nicht erkennen. Was der Staatsminister wohl wußte, aber verschwieg: Keines der Visa wurde einer der Ehefrauen ausgestellt. Ihnen wird ein Kontakt mit ihren Männern seit Jahren verwehrt. Darum geht es, nicht um Zahlen.
Ein Antrag der Fraktion Die Linke im Auswärtigen Ausschuß zielte indes auf eine Verurteilung der US-Blockade gegen Kuba ab. Das Papier war Mitte Juni 2007 eingebracht worden und wurde am Donnerstag im Plenum debattiert. Die Duldung der Blockade durch Deutschland stehe »im Widerspruch zur Erklärung des EU-Lateinamerika-Gipfels von Mai 2006«, schrieben die Antragsteller. Damals hatten sich die EU-Staaten zur Wahrung der Souveränität verpflichtet. Trotzdem war die Petition im Juni im Auswärtigen Ausschuß mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen abgelehnt worden.
(hneu)
Weil die »Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen« der Vereinten Nationen im Mai 2005 die Festsetzung von Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Ramón Labañino, Fernando González und René González als »Verstoß gegen den Internationalen Pakt für Zivile und Politische Rechte« bezeichnet hatte, wandten sich die Linksparteiabgeordneten Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke und Diether Dehm nun direkt an die Bundesregierung. Deren Antwort war die erwartete. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gernot Erler (SPD), sah »keinen Handlungsbedarf«. Auf den Hinweis, daß Angehörigen der Gefangenen seit Jahren Visa verweigert werden, verwies Erler auf US-Angaben: Washington zufolge seien in 60 Fällen Visa bewilligt worden. Ein Verstoß gegen das Menschenrechtsabkommen könne er deswegen nicht erkennen. Was der Staatsminister wohl wußte, aber verschwieg: Keines der Visa wurde einer der Ehefrauen ausgestellt. Ihnen wird ein Kontakt mit ihren Männern seit Jahren verwehrt. Darum geht es, nicht um Zahlen.
Ein Antrag der Fraktion Die Linke im Auswärtigen Ausschuß zielte indes auf eine Verurteilung der US-Blockade gegen Kuba ab. Das Papier war Mitte Juni 2007 eingebracht worden und wurde am Donnerstag im Plenum debattiert. Die Duldung der Blockade durch Deutschland stehe »im Widerspruch zur Erklärung des EU-Lateinamerika-Gipfels von Mai 2006«, schrieben die Antragsteller. Damals hatten sich die EU-Staaten zur Wahrung der Souveränität verpflichtet. Trotzdem war die Petition im Juni im Auswärtigen Ausschuß mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen abgelehnt worden.
(hneu)
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