Kein Grund zur Klage?
Berlin hat ein neues Gesetz zum politischen Mandat der Studierendenschaften. Ob die Prozesse wegen politischer Betätigung jetzt ein Ende haben, muß sich zeigen
Verena Grundmann / Oliver StollAm 16. Januar 2003 verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus die 8. Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) und führte damit die großzügigsten Regelungen zum politischen Mandat der Studierendenschaften gemäß den im vergangenen Sommer im Hochschulrahmengesetz (HRG) verankerten Aufgaben. Der Studierendenschaft der Freien Universität (FU) war 1997, jener der Humboldt-Universität (HU) 1999 jede »allgemeinpolitische, nicht spezifisch und unmittelbar hoc...
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