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Aus: kuba 2005, Beilage der jW vom 20.07.2005

USA verstoßen gegen internationales Recht

UN-Arbeitsgruppe übt massive Kritik an Verfahren gegen die »Cuban 5«. Washington ist nun zur Stellungnahme gezwungen
Von Harald Neuber

Über drei Jahre hat die »Arbeitsgruppe zu willkürlichen Verhaftungen« der UN über den Fall der fünf kubanischen Informanten beraten, die in den USA seit sieben inhaftiert sind. Das nun veröffentlichte Urteil ist für Regierung und Justiz der USA vernichtend. Prozeß und Inhaftierung von René González, Ramón Labañino, Gerardo Hernández, Antonio Guerrero und Fernando González verstößen gegen internationale Rechtsnormen, zu deren Einhaltung sich auch die USA verpflichtet hätten. Damit erklärt erstmals ein Gremium der Vereinten Nationen –, wenn auch indirekt – was die kubanische Regierung seit Jahren bekräftigt: Die »Cuban 5« sind politische Gefangene.

Die Arbeitsgruppe hatte ihren Bericht den US-Vertretern bereits im Rahmen der Jahrestagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vor einigen Wochen übergeben. Dem üblichen Vorgehen gemäß wurde erst danach das Urteil öffentlich gemacht. Weiter äußern wollte sich die Vorsitzende der Arbeitsgruppe, die Algerierin Leila Zerriougui, vorerst jedoch nicht. Die US-Behörden sollten zunächst die Möglichkeit erhalten, auf die Kritik zu antworten. Erzwungen werden kann eine solche Entgegnung jedoch nicht. Sie wird aber erwartet – spätestens auf der nächsten Sitzung der Menschenrechtskommission im Frühjahr kommenden Jahres.

Die fünf Kubaner waren 1998 in den USA festgenommen und wegen Spionage angeklagt worden. Die Spur zu ihnen legten ironischerweise die kubanischen Sicherheitsbehörden selbst. Sie hatten der US-Bundespolizei FBI kurz zuvor umfangreiches Material über terroristische Exilorganisationen übergeben, die von den Vereinigten Staaten aus Gewaltakte gegen Kuba planten. Einen erheblichen Teil dessen hatten die fünf Informanten nach Havanna übermitteln, nachdem sie sich in die Terrorgruppen eingeschleust hatten. Die damalige Reaktion von Washington lieferte das Vorspiel zu einem der prominentesten politischen Verfahren in der Geschichte der US-Justiz: Anstatt (mit nun sicheren Beweisen) gegen die Terrorgruppen im eigenen Land vorzugehen, suchte das FBI die Informanten – und nahm sie schließlich fest.

Die folgende Gerichtsverhandlung, die 2001 zu Gefängnisstrafen zwischen 15 Jahren und lebenslanger Haft führte, sei »nicht unparteiisch« gewesen, lautet das Urteil der UN-Arbeitsgruppe. Auch seien die Verurteilungen »unangemessen hart« ausgefallen. Den Anwälten der fünf Kubaner sei wiederholt der Zugang zu ihren Mandanten verwehrt worden. So hätten die Angeklagten vor der Hauptverhandlung 17 Monate in Einzelhaft verbracht, was die für die Vorbereitung der Verteidigung notwendige Kommunikation massiv behindert habe. Aber auch danach sei der Zugriff auf wichtige Beweismittel behindert worden, indem das Verfahren als ein Fall eingestuft worden war, der die nationale Sicherheit betreffe. Auf diese Weise konnte der Verteidigung ein Großteil der Beweisunterlagen vorenthalten werden. Und schließlich wurde ein Hauptargument der Anwälte von der UN-Arbeitsgruppe unterstützt: »Die in Miami bestehenden Vorurteile gegen die Angeklagten trugen wesentlich dazu bei, sie von Beginn des Verfahrens an als Schuldige zu präsentieren«, heißt es in dem Bericht. Wegen des politischen Klimas in Miami hatten die Anwälte der fünf Kubaner immer wieder gefordert, das Verfahren an ein Gericht in einem anderen US-Bundesstaat zu verweisen.

Vor der Berufungsverhandlung in Atlanta fordert die UN-Arbeitsgruppe nun eine deutliche Nachbesserung dieser kritisierten Abläufe. Schließlich hätten auch die USA internationale Abkommen unterzeichnet, nach denen Angeklagten eine angemessene Verteidigung ermöglicht werden müsse.

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