Justizterror gegen Kurden
Verfolgung nicht nur in der Türkei, sondern auch in Deutschland: Knüppel der Staatsanwälte ist der Paragraph 129b. Von Martin Dolzer
Martin DolzerBU: Eine junge Frau wird nach einer Besetzung des RTL-Sendezentrums in Köln von NRW-Polizisten abgeführt
Seit dem 12. Oktober 2011 ist der kurdische Aktivist Ali Ihsan Kitay in Hamburg wegen des Vorwurfs der »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung« gemäß Paragraph 129b StGB in Haft. Konkrete Straftaten oder Anschläge in Deutschland werden ihm, wie mittlerweile sieben weiteren aufgrund von 129b inhaftierten Kurden, nicht vorgeworfen.
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