Know your rights!
Von Christin Richter und Claudia WangerinEtwas haben Azubis schon erreicht in ihrem Leben, denn einen Ausbildungsplatz zu bekommen, ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr. Wenn es dann auch noch der Wunschberuf ist, können sie sich erst mal gratulieren. Unbesetzte Ausbildungsstellen gibt es vor allem in Bereichen, in denen die Qualität der Ausbildung in Umfragen von den Azubis selbst am schlechtesten bewertet wird. Dort ist auch die Abbrecherquote entsprechend hoch. Während Unternehmer in den Medien über »nicht ausbildungsfähige Jugendliche« herziehen, fragt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nach der Ausbildungsfähigkeit der Betriebe. (S. 6.) Gerade in kleineren Unternehmen laufen Auszubildende Gefahr, mit billigen Arbeitskräften verwechselt zu werden. Gesetzliche Vorgaben werden häufig mißachtet, Überstunden oft nicht bezahlt oder ausgeglichen.
Wenn in den Berichtsheften der Jugendlichen an mehreren Tagen in Folge nur »Putzen, putzen, putzen« steht, weil ihnen einfach nichts anderes aufgetragen wurde, läuft im Ausbildungsbetrieb etwas falsch. Sie sollten dann nicht einfach das Berichtsheft »frisieren«, weil der Chef dazu rät, sondern haben einen Grund, sich zu beschweren – was nicht immer ganz einfach ist, aber auch kein Kündigungsgrund. Ansprechpartner für alle, die dabei Unterstützung brauchen oder Fragen zu ihren Rechten und Möglichkeiten haben, ist die Gewerkschaft. Eine Erstinformation bietet die DGB-Jugend auf ihrer Berufsschultour, die erstmals im Herbst 2002 in Berlin-Brandenburg stattfand. Inzwischen ist die Berufsschultour nicht nur hier, sondern bundesweit das Herzstück der Berufsschularbeit der DGB-Jugend. Im Mittelpunkt steht der sechsstündige Projekttag »Demokratie und Mitbestimmung« (siehe S. 2 und 3). Für die aktuelle Tour wurde diese Beilage der Tageszeitung junge Welt in Zusammenarbeit mit der DGB-Jugend Berlin-Brandenburg erstellt.Weitere Themen: In größeren Betrieben mit mehreren Azubis oder Beschäftigten unter 18 Jahren können diese eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wählen, die mit dem Betriebsrat zusammenarbeitet und sich für die Belange der Jüngsten in der Firma einsetzt – ein Interview auf Seite 4 liefert Einblicke in ihre Arbeit.
Da viele junge Menschen keine sichere Perspektive für die Zeit nach der Ausbildung haben, kämpfen Gewerkschaften für die Einschränkung von Leiharbeit und befristeter Beschäftigung. Ein weiteres Problem ist die schlechte Bezahlung. Da klingt es natürlich verlockend, wenn die Regierung verspricht, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu senken. (S. 7) Der Preis ist aber verschärfte Altersarmut – gerade für diejenigen, die heute jung sind. Der DGB setzt deshalb auf andere Rezepte, um den Beschäftigten heute mehr finanziellen Spielraum zu verschaffen: Mit spürbar erhöhten Tariflöhnen und einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde läßt sich auch eine leichte Erhöhung der Rentenbeiträge verkraften, ohne als junger Mensch auf etwas verzichten zu müssen. Um all diese Forderungen durchzusetzen, ist es allerdings wichtig, sich in der Gewerkschaft zu organisieren.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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