Belgische Schule
Von René HamannKnall, bumm, hurra! Die erste Comicbeilage der jungen Welt ist da! Einmal im Jahr soll sie erscheinen. Und daß wir mit dieser Beilage sowas von ganz weit vorne sind, muß hier gar nicht breit erläutert werden!
Aber mal ganz sachlich: Comics sind schon lange Bestandteil nicht nur der Populärkultur, sie sind auch immer wieder an die Tageszeitung gebunden. Der erste Comic erschien im Jahr 1886 in der Sonntagsbeilage einer New Yorker Zeitung; seitdem gehörte der kleine farbige Strip fest zum Bestandteil der sonntäglichen Lektüre. Besonders Kinder kamen über Comics erstmals in Kontakt mit der Zeitung – und später vermochten es die »Peanuts« u.v.a., die Kids auch an das jeweilige Blatt zu binden.
Lange litt der Comic an dem Ruf, sprachlich primitiv zu sein und damit die Jugend zu verderben. In bürgerlichen wie auch den staatstragenden Kreisen der DDR galten Comics lange als Schund. Ein Vorurteil, das nicht zuletzt die preisgekrönte Erika Fuchs, die für die Übersetzungen der Donald-Duck-Comics zuständig war, auszuräumen half: Ihre Spracharbeit gilt selbst unter Literaturwissenschaftlern immer noch als vorbildlich.
Ende der sechziger Jahre wurde der Comic dann erwachsen. Es entstand eine etablierte Kunstform, die als willkommener Protest gegen das konservative Bürgertum gefeiert wurde. Zeichner wie Robert Crumb schufen Comics, die hauptsächlich junge Erwachsene zur Zielgruppe hatten. Von nun gab es Underground-Comix.
Die junge Welt versucht sich erstmals mit einer Beilage am Thema. Es gibt hier zwölf Seiten über Comics – vom Allgemeinverständlichen bis zum Speziellen, vom Comic der belgisch-französischen Schule á la Mœbius über den Heldencomic bis zu Mangas und der Graphic Novel. Besprochen werden Comichefte und -bücher von Mœbius, von Bastien Vivès, Magdy El-Shafee, Gummbah, Ralf König u.v.a.
Hinweis: Die Bebilderung dieser Beilage ist dem Band Tardi/Manchette: Zum Abschuß freigegeben (Aus dem Französischen von Wolfgang Bortlik und Marin Aeschbach. Edition Moderne, Zürich 2011, 95 Seiten, 24 Euro) entnommen. Er zeigt die Kraft des Krimis und des Comics mustergültig vereint.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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