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Aus: gewerkschaften, Beilage der jW vom 25.09.2013

Aus der Lethargie erwacht

Arbeiter in prekärer Beschäftigung wehren sich – jetzt ist die Politik am Zug und könnte, einen entsprechenden Willen vorausgesetzt, deren Rechte gesetzlich absichern
Von Claudia Wrobel
»Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren«
»Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren« – ein Leitspruch in jedem Arbeitskampf, sei es um einen gerechten Lohn oder mehr Mitbestimmungsrechte

Eine erste Aufgabe in Sachen betrieblicher Mitbestimmung und Eindämmung von prekären Arbeitsverhältnisse hat der Bundesrat dem am vergangenen Sonntag gewählten 18. deutschen Bundestag mit auf den Weg gegeben. Am Freitag hatte die Länderkammer einen Gesetzentwurf verabschiedet, um dem Mißbrauch von Werkverträgen Einhalt zu gebieten. Außerdem ist eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte vorgesehen, die bis jetzt beim Abschluß von Werkverträgen nur eine Zaungastposition haben. Im Bundesrat wurde dieser Mißbrauch über Partei­grenzen hinweg kritisiert. Daß es sich dabei nicht nur um Wahlkampfgetöse handelte, um zwei Tage vor der anstehenden Bundestagswahl das eigene soziale Gewissen zu präsentieren, werden die Parteienvertreter im Parlament beweisen müssen, das sich mit dem Entwurf auseinandersetzen muß.

Belege, daß es sich um ein gravierendes Problem handelt, gibt es reichlich. Der Tod zweier Werkvertragsarbeiter im Juli, die auf der Papenburger Meyer-Werft arbeiteten, brachte die besonders scharfe Ausbeutung, der Menschen wegen prekärer Beschäftigung unterworfen sind, in die Medien. Doch seither wurden die Bedingungen von Werksvertragsarbeitern zunehmend bekannt, weil diese selbst den Weg an die Öffentlichkeit suchen. Unter ihnen Testfahrer von VW und Audi. Sie klagen gegen ihre Werkverträge und verlangen eine Entlohnung in der Höhe ihrer festangestellten Kollegen. Auch an den Asklepios-Kliniken in Lübben und Teupitz lassen es sich die Mitarbeiter nicht länger gefallen, daß Neueinstellungen fast ausschließlich von den konzerneigenen Leiharbeitsfirmen vorgenommen werden.

Ein hoher Anteil an Werkvertrags- und Leiharbeitsverhältnissen bedeutet nicht nur für die jeweiligen Betroffenen weniger Lohn. Auch die betriebliche Mitbestimmung leidet, wenn Betriebsräte nur Freistellungen je nach Größe der Stammbelegschaft bekommen. Die Anzahl der Arbeiter, deren Interessen sie vertreten, ist durch Leiharbeit oft höher. Außerdem können Entscheidungen des Betriebsrats komplett unterlaufen werden: Unternehmen vergeben Arbeiten an Fremdfirmen, für die der Betriebsrat zuvor für die Stammbelegschaft die Zustimmung verweigert hat. Dadurch ist der Betrieb in einzelnen Supermärkten in späten Stunden überhaupt erst möglich. Auch in Schlachthöfen setzen die Firmen verstärkt auf diese Art der Beschäftigung – mittlerweile haben mehr als drei Viertel der Arbeiter in der Branche einen Werkvertrag. Die wissenschaftliche Legitimation für prekäre Beschäftigungsverhältnisse liefert seit 2004 das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, formal ein Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München. Mit verlagseigenen Schriften gibt das Institut Unternehmen das nötige Rüstzeug an die Hand.

Allerdings vernetzt sich der Widerstand gegen prekäre Beschäftigung und zeitigt Erfolge. So gibt es nach zähem Arbeitskampf im Axel-Springer-Druckhaus in Berlin-Spandau seit diesem Sommer einen Tarifvertrag für Werkvertragsarbeiter. Für einen solchen Kampf sind starke Gewerkschaften notwendig, die die Auseinandersetzungen der prekär Beschäftigten unterstützen. Ein Schwerpunkt des Gewerkschaftstags der IG Metall im November wird der Mißbrauch von Werkverträgen sein. Deren bisheriger Vize Detlef Wetzel wird sich im November zur Wahl des Ersten Vorsitzenden stellen. Er plädiert für mehr Mitbestimmungsrechte beim Outsourcing. Außerdem sollten Unternehmen die Beweislast haben, daß es sich bei ihren Werkverträgen nicht um illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt (Interview mit Detlef Wetzel).

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