Liebe Leserinnen und Leser!
Von Peter BorakSicher bräuchten Sie nicht diese Herbst-Shop-Beilage, um den nun nicht mehr so fernen Jahreswechsel in den Blick zu nehmen. Viel zu früh offerierte Schokoweihnachtsmänner in den Auslagen der Konsumtempel erledigen das auf hinreichend nervende Weise. Daneben gibt es auch Sinnvolles, wie zum Beispiel sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen, welcher Kalender einen durch das herannahende neue Jahr begleiten möge. Auf diesem Feld gestatten wir uns durchaus konkrete Wahlempfehlungen und unterbreiten Ihnen gleich zwei Vorschläge – einen fürs Mitnehmen und einen für den Glanzpunkt Ihrer Wohnung. Der auf Seite 2 vorgestellte Taschenkalender »Wir Frauen 2022« und der auf der Nebenseite offerierte Kalender »Viva La Habana 2022« ergänzen sich vorzüglich und eignen sich auch sehr gut zum Verschenken, zumal sie zwei wichtige Alleinstellungsmerkmale dieser Tageszeitung illustrieren – Themensetzungen, die sich übrigens auch als bedeutsame Wahlprüfsteine für gegebene Anlässe empfehlen.
Weitere Entscheidungshilfen lassen sich nahezu allen Lesevorschlägen dieser Beilage entnehmen, egal ob es um das Klima, um die Wohnungsfrage, um Krieg und Frieden oder den Kampf gegen Nazis und Rassisten geht. Geeignete Lektüre hilft Ihnen nicht nur, im Wahllokal mit sicherer Hand an der richtigen Stelle das Kreuz zu setzen – es erleichtert vor allem die Auswahl der Protestaktionen, denen man sich anschließt. Besonders günstig erwerben Sie derart aufklärende und bestärkende Bücher nach wie vor in unserem modernen Antiquariat, dessen Offerten wir hier auf den Seiten 6 und 7, aber ebenso im Onlineshop und ab 25. September 2021 auch wieder in Sonderverkäufen unserer Ladengalerie vorstellen. Die neue M&R (Seite 8) bieten wir allerdings preiswert, doch nicht vergünstigt an. Schließlich geht es darin um die Liebe – und darum, wie sie als größte potentielle Produktivkraft der befreiten Menschheit ihre volle Wirksamkeit entfalten kann. Viel Spaß beim Lesen und ein gutes Gespür für die richtige Wahl!
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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