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Aus: Grundrechte verteidigen, Beilage der jW vom 29.06.2024
Grundrechte verteidigen

»Das Amt betreibt ideologische Gesinnungskontrolle«

Über die politische Funktion des Verfassungsschutzes und die Folgen für die von seiner Tätigkeit Betroffenen. Ein Gespräch mit Rolf Gössner
Von Interview: Stefan Huth
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Angeblicher Beleg für »die Umsturzabsichten« der jungen Welt: Tausende auf der XXIX. Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz (Berlin, 13.1.2024)

Wie ist es im Jubiläumsjahr des Grundgesetzes um die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland bestellt?

Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch Wissenschafts- und Kunstfreiheit sind staatlicherseits immer wieder in Gefahr. Das ist keine leere Floskel, sondern die Lehre aus der 75jährigen bundesdeutschen Verfassungsrealität, die sich allzu häufig in Widerspruch zum Grundgesetz entwickelt. Denken wir nur an zensurierende Auswirkungen der exzessiven Kommunistenverfolgung der 1950/60er Jahre, der einschüchternden Berufsverbotspolitik der 70er/80er Jahre, des nicht erklärten Ausnahmezustands im »Deutschen Herbst« oder der teils ausufernden Sicherheits- und Antiterrorpolitik.

Auch heute drohen Gefahren, kommt es zu pauschalen polizeilichen Verboten sowie Auflösungen von Veranstaltungen und Protestaktionen und damit zu Eingriffen in Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auch zu Zensur und Selbstzensur – so etwa im Zusammenhang mit »Israel-Kritik« angesichts des Gazakriegs. Auch Maßnahmen des Verfassungsschutzes führen zu Grundrechtseingriffen, etwa im Fall der legalen, aber angeblich »linksextremistischen« Tageszeitung junge Welt sowie mit der Erweiterung des Extremismusbegriffs um »verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates«. Damit kann berechtigte Kritik am Staat stigmatisiert und als »extremistisch« ausgegrenzt werden – eine gefährliche Bedrohung freier Meinungsäußerung und Medienarbeit.

Sie haben »Verfassungsschutz« verschiedentlich als irreführenden Tarnnamen bezeichnet. Was ist die offizielle Aufgabe des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern, und welche Rolle spielt er tatsächlich?

Nach herrschender Auffassung wird die Bundesrepublik ja als »wehrhafte Demokratie« definiert. Und so erhielt der Inlandsgeheimdienst »Verfassungsschutz«, VS, die Funktion, offen und verdeckt Informationen über Bestrebungen gegen die »freiheitliche demokratische Grundordnung« zu sammeln und auszuwerten – und zwar schon weit im Vorfeld eines konkreten Verdachts und messbarer Gefahren. Als »Frühwarnsystem« soll er zum Schutz dieser Grundordnung Regierungen, Parlamente, teils auch die Öffentlichkeit über »extremistische« oder »verfassungsfeindliche Bestrebungen« informieren.

Nun, hinter dem wohlklingenden Begriff »Verfassungsschutz« verbirgt sich in Wirklichkeit ein veritabler Regierungsgeheimdienst mit geheimen Mitteln, Methoden und Strukturen. Deshalb spreche ich von einem irreführenden Tarnnamen, mit dem sein Geheimdienstcharakter und seine geheimen Methoden verschleiert werden. Dazu gehören: Verdeckte Mitarbeiter, V-Leute, Informanten, technische Mittel für Lausch- und Spähangriffe. Damit infiltriert und überwacht er unter gewissen Voraussetzungen »verdächtige« Gruppen und Parteien, um deren zumeist legale politisch-oppositionelle Arbeit auszuforschen, aber auch Individuen, angebliche oder mutmaßliche »Extremisten« oder »Verfassungsfeinde« – Begriffe, für die es keine legale Definition gibt.

Das bedeutet: Der Verfassungsschutz betreibt im grundrechtlich geschützten Meinungsbereich ideologische Gesinnungskontrolle und beansprucht Definitionsmacht hinsichtlich der Frage, was hierzulande als »extremistisch« zu gelten hat und was nicht. Mit weitreichenden Folgen für Betroffene, die damit stigmatisiert und aus dem öffentlich-demokratischen Diskurs ausgegrenzt werden können. In anderen westlichen Demokratien gibt es nichts Vergleichbares.

Und seine geheimen Methoden und Strukturen machen es zudem schwer bis unmöglich, ihn so wirksam zu kontrollieren, wie das für einen demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich sein müsste. Das bedeutet: Die VS-Behörden widersprechen demokratischen Prinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit. Kein Wunder, dass sie immer wieder zu Verselbstständigung, Willkür und Machtmissbrauch neigen, wie ihre ellenlange Skandalgeschichte eindrucksvoll belegt.

Die Tageszeitung junge Welt wird seit 1998 in Verfassungsschutzberichten als »linksextremistisch« markiert. Ziel sei es, der Zeitung damit den »weiteren Nährboden entziehen zu können«, wie die Bundesregierung im Mai 2021 in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zugab. Wie ist ein solches staatliches Vorgehen aus grundrechtlicher Sicht zu beurteilen?

Infolge der Beobachtung und Negativbewertung in den VS-Berichten wird das Zeitungsprojekt mitsamt Verlag, Redakteuren und Mitarbeitern als »linksextremistisch« stigmatisiert. Damit greift der Staat tief in Grundrechte der Presse-, Meinungs- und Berufsfreiheit der Betroffenen ein. Solche Maßnahmen behindern eine Zeitung und ihre Redaktion massiv in der Ausübung ihrer demokratischen Rechte, denn sie haben ausgrenzende Wirkung: Das beginnt mit der Behinderung journalistischer Arbeit und Recherche und reicht bis hin zu Wettbewerbsnachteilen. Insofern stimmt die Aussage der Bundesregierung, der Zeitung damit den »Nährboden« entziehen und ihre »Wirkmächtigkeit« einschränken zu wollen. Doch der zielgerichtete Angriff auf ökonomische Grundlagen gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes, dessen Maßnahmen im übrigen verhältnismäßig sein müssen.

Sie selbst sind seit Ihrem Jurastudium vier Jahrzehnte lang, während ihres gesamten Berufslebens als Anwalt, vom Verfassungsschutz beobachtet worden – grundrechtswidrig, wie die Gerichte aller Instanzen, zuletzt das Bundesverwaltungsgericht 2020, feststellten. Was bedeutete die Überwachung für Sie, und welche Nachteile hatten Sie dadurch?

Abgesehen von Schnüffeleien in meiner Privatsphäre bin ich tatsächlich fast ein Arbeitsleben lang in allen meinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen als Publizist und Anwalt, auch als Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, zeitweise selbst als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof Bremen beobachtet und ausgeforscht worden. Als Anwalt und Publizist bin ich zweifacher »Berufsgeheimnisträger« – zum Schutz meiner Mandanten und Informanten. Doch unter Beobachtungsbedingungen musste ich befürchten, dass meine oft heiklen Recherchen und Kontakte zu bestimmten Informanten und Mandanten ausgespäht und diese gefährdet würden. Anwaltsgeheimnis und der Quellenschutz als Voraussetzung für Pressefreiheit waren so nicht mehr zu gewährleisten, meine Berufsfreiheit und berufliche Praxis damit mehr als beeinträchtigt.

Auch musste ich mich immer wieder der bangen Frage stellen, was das Wissen um die Negativbewertung durch den Verfassungsschutz mit mir und aus mir gemacht hat, ob ich mich womöglich schleichend anpasse, heikle Themen, Kontakte und Debatten meide, ob also die Schere im Kopf seitdem klammheimlich ihr zerstörerisches Unwesen treibt. Es ist wichtig, sich dies immer wieder bewusst zu machen und zu hinterfragen.

Die Verfahren bis zum rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zogen sich in Ihrem Fall 15 Jahre hin. Auch der Verlag 8. Mai GmbH, in dem die Tageszeitung junge Welt erscheint, musste schon fast drei Jahre allein auf das nun für den 18. Juli angesetzte erstinstanzliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin warten. Ist es unter solchen Umständen überhaupt sinnvoll, gegen die Geheimdienstüberwachung den langwierigen und teuren Rechtsweg einzuschlagen?

Nach meinen Erfahrungen ist es trotz alledem in vielen nachweisbaren geheimdienstlichen Be­obachtungs- und Stigmatisierungsfällen sinnvoll, den Rechtsweg zu beschreiten. Denn nur so eröffnet sich, wenn auch zumeist mit viel Kraft und Geduld, die reale Chance, der Stigmatisierung und den staatlichen Eingriffen in Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit gerichtlich ein Ende zu bereiten. Ohne meine in vielerlei Hinsicht aufwendige und mühselige gerichtliche Gegenwehr stünde ich womöglich heute noch unter Dauerbeobachtung des Verfassungsschutzes.

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