Zitat des Tages vom 23.11.2024
Drei Prozent des BIP oder sogar mehr müssen zur Untergrenze und nicht zur Obergrenze der Verteidigungsausgaben der Bündnismitglieder werden.
Drei Prozent des BIP oder sogar mehr müssen zur Untergrenze und nicht zur Obergrenze der Verteidigungsausgaben der Bündnismitglieder werden.