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Zitat des Tages vom 27.02.2014

Das europäische Parlament, das keine Regierung wählt, unterscheidet sich nicht nur in seiner Zusammensetzung, sondern auch in seinen Rechten deutlich vom Bundestag. Deshalb billigt das Verfassungsgericht den Parlamenten unterschiedliche Qualität zu. Die Rechte des Bundestages sind weitaus umfassender.

Justizminister Heiko Maas (SPD) zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl kippt.