Zitat des Tages vom 11.11.2006
Voraussetzung für ein Bleiberecht muß eine Verwurzelung in unserem Land sein, die aus Gründen entstanden ist, die der betroffene Ausländer eben gerade nicht selbst zu verantworten hat.
Voraussetzung für ein Bleiberecht muß eine Verwurzelung in unserem Land sein, die aus Gründen entstanden ist, die der betroffene Ausländer eben gerade nicht selbst zu verantworten hat.