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Zitat des Tages vom 25.11.2019

Unsere Kollegen haben mit den vermummten Personen gesprochen, demnach diente die Vermummung nicht zur Verhinderung der Identitätsfeststellung. Es ist somit nach NVersG keine rechtliche Handhabe gegeben, da darüber hinaus keine Störungen erkennbar.

Die Polizei Hannover am Samstag nachmittag auf Twitter über Neonazis, die nach eigener Aussage nur nicht auf Pressefotos kenntlich sein wollten.