Zitat des Tages vom 30.01.2009
Entgegen vielfacher Behauptung ist der Abgleich von Mitarbeiter- und Lieferantenadressen – das Screening – rechtlich nicht zu beanstanden – unabhängig von der Zahl der überprüften Mitarbeiter.
Entgegen vielfacher Behauptung ist der Abgleich von Mitarbeiter- und Lieferantenadressen – das Screening – rechtlich nicht zu beanstanden – unabhängig von der Zahl der überprüften Mitarbeiter.