Polizei räumt Sitzblockade in Gorleben
Die Blockierer von der Initiative »X-tausendmal quer« haben sich auf einen Aktionskonsens verpflichtet, zu dem gehört, auf Gewalt zu verzichten, keine Menschen zu verletzen und »die einzelnen PolizistInnen als Menschen achten, auch wenn ihr Handeln kritisierbar ist.«
(jW)Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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