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28.04.2013, 09:32:01 / Entscheidung in Venezuela

Kontrolle der Stimmen beginnt am 6. Mai

Tibisay Lucena
Tibisay Lucena

Die Überprüfung der noch nicht kontrollierten 46 Prozent der Wahlurnen der Präsidentschaftswahl vom 14. April beginnt am 6. Mai. Das kündigte die Präsidentin des Nationalen Wahlrates (CNE), Tibisay Lucena, am Samstag (Ortszeit) in einer über alle Rundfunk- und Fernsehsender Venezuelas ausgestrahlten Ansprache an.

»Wie wir gestern gesagt haben und heute wiederholen: Die zweite Phase der erweiterten Verifizierung durch die Bürger hat zu ihrem im Gesetz festgelegten Ziel, das ordnungsgemäße Funktionieren der Maschine zu überprüfen. Dabei wird die Übereinstimmung zwischen dem Stimmkontrollzettel und der von der Maschine übermittelten Akte geprüft. In keinem Fall handelt es sich um eine Neuauszählung und in keiner Weise beeinträchtigt es die von der Wahlgewalt am Abend des 14. April verkündeten Wahlergebnisse,« so Lucena.

Der eigentliche Prüfvorgang beginnt bereits am 30. April, wenn die Reihenfolge der noch zu überprüfenden Wahlurnen ausgelost wird. An der gesamten Phase der Kontrolle nehmen von den verschiedenen politischen Lagern benannte Techniker teil. Lucena erinnerte in diesem Zusammenhang daran, daß schon am Abend der Wahl wie vom Gesetz vorgeschrieben 54 Prozent der Wahlmaschinen kontrolliert worden seien.

»Seit dem Augenblick des Beschlusses (der Durchführung der Kontrolle) hat der CNE begonnen, die gute Durchführung dieser Verifizierung vorzubereiten. Die Einrichtungen in Mariches (Bundesstaat Miranda) wurden dafür vorbereitet und alle Wahlurnen wurden unter Beachtung der gewohnten Protokolle dort hingebracht, um die Durchführung im kürzestmöglichen Zeitraum zu gewährleisten.«

Lucena kritisierte erneut das Vorgehen des Oppositionskandidaten Henrique Capriles Radonski. Dieser hatte am 17. April beim CNE ein Dokument eingereicht, das - so Lucena - »in sich den Versuch einer Anfechtung darstellt«. Eine Anfechtung sei dessen legitimes Recht, so die CNE-Präsidentin, aber das Dokument weise zwei entscheidende Mängel auf, weshalb ihre Behörde dieses nicht beantworten konnte. Zum einen sei nicht mehr der CNE für die Anfechtung zuständig, solche Anträge müßten an den Obersten Gerichtshof gerichtet werden. Zum anderen seien dem Dokument einige Anhänge mit Beschwerden beigefügt worden, die aber nicht so präzise beschrieben seien, daß der CNE diese hätte untersuchen können. So fehlten Angaben wer die an dem Vorfall beteiligten Personen gewesen seien, um welche Wahllokale es sich genau gehandelt hatte und welcher möglicher Schaden dadurch angerichtet worden sei.

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