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02.05.2013, 10:42:35 / Entscheidung in Venezuela

Auf der Straße für den »Arbeiterpräsidenten«

Von André Scheer

Hunderttausende Menschen sind am 1. Mai in Caracas dem Aufruf der Regierung und der linken Gewerkschaftsverbände gefolgt und zur Unterstützung für ihren »Arbeiterpräsidenten« Nicolás Maduro auf die Straße gegangen. Maduro, der selbst an der Spitze des Zuges mitmarschierte, hatte das Datum genutzt, um eine Anpassung des vor einem Jahr verabschiedeten neuen Arbeitsgesetzes zu unterzeichnen. Künftig besteht die Höchstarbeitszeit in Venezuela nur noch 40 Wochenstunden, statt wie bisher 44. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, die Beschäftigten haben Anspruch auf zwei zusammenhängende Erholungstage. Arbeit am Wochenende wird als Überstunde gewertet und müssen mit zwei Ausgleichstagen abgegolten werden.

Will Rangel, der Präsident der Bolivarischen Sozialistischen Arbeiterzentrale (CBST), des größten regierungsnahen Gewerkschaftsbundes Venezuelas, würdigte diese Arbeitszeitverkürzung als weiteren Erfolg der Bolivarischen Revolution. Zu Beginn der Maidemonstration unterstrich er: »Nicolás Maduro kann auf die Unterstützung aller Arbeiter unseres Landes zählen. Wir werden ihn gegen die verteidigen, die der Arbeiterklasse nie wohlgesonnen waren, sich heute aber als Arbeiter verkleiden wollen. Sie werden nicht zurückkehren!« Damit spielte er auf die zeitgleich stattfindenden Demonstrationen der Opposition an, die sich gegen die ebenfalls am 1. Mai in Kraft getretene Erhöhung des Mindestlohns um 20 Prozent richteten. Sie forderten eine sofortige Steigerung um 40 Prozent.

Venezuelas Vizepräsident Jorge Arreaza unterstrich am Mittwoch, daß der Aufbau des Sozialismus entscheidend von der Arbeiterklasse des Landes abhängen. »Ohne die organisierten Arbeiter, ohne die Arbeiter als Avantgarde, kann es keinen Sozialismus geben«, unterstrich er während der Maidemonstration.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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